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Möglichkeiten der Abrechnung mit den Krankenkassen durch den Podologen

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Art.Nr.: podologie_03_flinner

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Möglichkeiten der Abrechnung mit den Krankenkassen durch den Podologen
Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt ein Podologe eine Zulassung. Hat er diese erhalten, dann ist er berechtigt, Leistung zu erbringen. Aber noch nicht berechtigt abzurechnen. Um abrechnen zu können, benötigt der Podologe einen Vertrag.
Andreas Flinner

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» Diesen Artikel haben wir am Mittwoch, 15. November 2006 in unseren Katalog aufgenommen.

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